Und ebenfalls das 10. Gebot ist unter gewissen Umständen schwer einzuhalten. Man könnte sich ja damit herausreden, dass man als Ungetaufte freie Hand hätte oder zumindest das Begehren nicht so sehr moralisch sanktioniert wird; bei Diebstahl handelt es sich allerdings dann doch um eine Straftat. Als Furtum usus könnte man dies gewiss nicht abtun, auch wenn ich vielleicht nach kurzer Zeit überfordert wäre, so würde ich die Objekte der Begierde nicht wieder zurückgeben wollen. Eigentlich tangiert mich diese ganze Thematik ansonsten sehr selten – mit dem, was ich habe bin ich meist sehr zufrieden. Aber es gibt Ausnahmen. Und diese hätten auch fast in meine Tasche gepasst: