Seit längerem ist Mundraub als eigenständiger Straftatbestand abgeschafft und wird als Diebstahl nur noch auf Strafantrag verfolgt. Wenn man will, kann man also den Täter dennoch anzeigen. Stellen Sie sich vor, Sie würden Brötchen kaufen und der Bäcker beißt noch einmal davon ab, bevor er sie in die Tüte packt. In diesem Fall bleibt Ihnen demzufolge nicht nur die Empörung über diese Tat. Nach längerem Durchsuchen des Strafgesetzbuches habe ich allerdings nichts gefunden, um jemanden, der einem etwas wegschnuppert, einer gerechten Strafe zuzuführen. Wenn mir also ein Zitronenthymian verkauft wird und dabei noch einmal lange an dem Kraut gerochen wird, bleibt mir nur noch übrig, zur Selbstjustiz zu greifen. Die Nase abzuschneiden erscheint mir in diesem Fall als die passende Strafe. Leider hatte ich kein Messer bei mir.