Letztes Wochenende hatte ich ein etwas sonderbares Erlebnis. Man könnte es ohne Weiteres als massive Verletzung der Selbstbestimmung bezeichnen. Mehr oder weniger sind die Folgen immer noch wahrnehmbar. Zunächst zum Tathergang. Eine junge Frau, die ich kaum kannte (wir hatten uns einige Zeit zuvor mal kurz unterhalten), zog mich beiseite und wollte mir unbedingt etwas mitteilen. Sie griff in ihre Handtasche und sprühte mich unmittelbar ein. Kein Reizgas. Sondern ihr Lieblingsparfum. Und (schon im Akt der Handlung) meinte sie, dass ich das mögen würde. Sie hatte recht. Glücklicherweise für mich, aber vor allem für sie. Ansonsten wäre ich nicht nur wortwörtlich angestunken gewesen. Aber auch so war ich erst einmal „etwas” perplex. Und dann, als mich das Ergebnis dieses Übergriffs etwas milder stimmte, habe ich ihr aber zumindest noch mal sehr deutlich gesagt, dass so etwas gar nicht dufte ist geht. Jetzt im Nachhinein (den Duft rieche ich teilweise immer noch und an diesem Abend war es mein ständiger Begleiter) frage ich mich, inwieweit so eine Aktion eigentlich strafrechtlich relevant ist. Rein theoretisch. Also wenn das praktische Resultat eben nicht subjektiv als positiv wahrgenommen worden wäre. Ist dies dann schon Körperverletzung? Bzw. ist das de jure nach § 223 eine körperliche Misshandlung? Aber O.K., nach den Gegebenheiten buche ich das einfach unter als etwas nicht ganz so alltägliches Erlebnis ab. (Falls so etwas üblich sein sollte, dann ist es aus meiner Sicht dennoch mehr als fragwürdig.)