Bedingt durch die DSGVO müssen neue Hinweisschilder erstellt werden, die die Videoüberwachung betreffen. Angefordert und erledigt. Mit einer alternativen Variante. Textlich wurde das etwas umgewandelt („In diesem Bereich wird geglotzt…”), bildlich gab es ein Monster mit vielen Augen (farblich entsprechend dem Corporate Design). Meine Chefin fand das zwar gut, war aber der Meinung, dass ich den Alternativentwurf nicht an unsere Datenschutzbeauftragte senden sollte. Als ich darauf beharrte, bat sie mich diesen als inoffiziell und Spaßversion zu kennzeichnen. Was ich verweigerte. Die Datenschutzbeauftragte meinte dann jedenfalls, dass der Alternativentwurf mehr Potenzial hat. Genommen wurde dann doch die Standardvariante. Verstehe ich nicht ganz, zumal noch x andere Kollegen das Monster präferierten.

2019.07.12, 22:46 - C. Araxe
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