Bedingt durch die DSGVO müssen neue Hinweisschilder erstellt werden, die die Videoüberwachung betreffen. Angefordert und erledigt. Mit einer alternativen Variante. Textlich wurde das etwas umgewandelt („In diesem Bereich wird geglotzt…”), bildlich gab es ein Monster mit vielen Augen (farblich entsprechend dem Corporate Design). Meine Chefin fand das zwar gut, war aber der Meinung, dass ich den Alternativentwurf nicht an unsere Datenschutzbeauftragte senden sollte. Als ich darauf beharrte, bat sie mich diesen als inoffiziell und Spaßversion zu kennzeichnen. Was ich verweigerte. Die Datenschutzbeauftragte meinte dann jedenfalls, dass der Alternativentwurf mehr Potenzial hat. Genommen wurde dann doch die Standardvariante. Verstehe ich nicht ganz, zumal noch x andere Kollegen das Monster präferierten.
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Vorsicht,
bissige Blogggerin! Inquisition
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Gehenna
Ich habe da einen Verdacht, warum ein Monster mit vielen Augen ihre Vorgesetzte ‚überfordert‘: Ist sie vielleicht ‚verbeamtet‘? Oder wenigstens im ‚öffentlichen Dienst‘? – da stellt sich nämlich im Lauf der Jahre eine Starre ein, die alls Neue verhindert …..
Um immer alles korrekt machen zu wollen, muss man nicht verbeamtet sein. Das Gegenteil ist mir allerdings unsympathischer – also wenn jemand alles immer nur hinschludert.
Ich hatte mal Visitenkarten zu setzen für einen Verlagsinhaber. Hatte eine nicht ganz ernst gemeinte Variante erstellt, die ein in einem in seinem Verlag verlegten Buch abgebildetes Monster enthielt. Diese wurde dann offiziell seine Visitenkarte.
Das eigentliche Monster heißt DSGVO. Demnach sind Visitenkarten quasi gar nicht mehr nutzbar.