Heute war ein Tag, dem ich mit großer Spannung entgegengeblickt habe. Gesandte des Vermieters wollten das (alte) Gruselkabinett in Augenschein nehmen, um sich darüber Gedanken machen zu können wie die Übergabe erfolgen sollte. Nie zuvor hat einer der auftauchenden Personen hier einen Fuß reingesetzt. Ein Grundriss der ausgebauten Dachwohnung existiert offenbar nicht. So war nicht das Mindeste bekannt, geschweige denn, was ich aus der Wohnung gemacht habe. Aber ich habe mich ja schon zuvor beim Mieterverein schlau gemacht. *g* Drei „Punkte” sind es, um die es geht.
Punkt 1 ist schon mal abgehakt – der Teppichboden. Zugehörig zur Mietsache und nach 17 Jahren schon lange von Vermieterseite her zu ersetzen, aus logistischen Gründen wurde das jedoch nie angefordert. Da kann es jedoch zu Problemen kommen, wenn dieser über den normalen Gebrauch in Anspruch genommen wurde und es wurden hierbei schon ganz fiese Urteile gefällt. Nun ja … auf die schlimmsten Flecken Umzugskisten verteilt, das Zimmer vom kleinen Monster nur mit einer Handgeste und den Worten: „Und da ist noch ein Zimmer” abgefertigt und wir müssen da wohl nicht weiter drüber reden.
Punkt 2 ist eigentlich nicht so das Problem für mich, aber ich sehe die schon etwas zeitaufwendige Umsetzung als etwas sinnlos an. Beim Einzug stand hier eine Einbauküche, Furnier „Eiche rustikal”, Baujahr 1982 mit gleichfalls historischen Einbaugeräten. Mit Einverständnis des Vermieters konnte ich sie für die Dauer des Mietverhältnisses entfernen und sie wurde auf dem Dachboden eingelagert. Und nun könnte ich sie auch wieder aufstellen, was allerdings ja mal nicht eben so gemacht ist. Im Vorfeld habe ich schon Fotos geschickt, damit sich überlegt werden kann, ob das wirklich so gewollt ist. Wohnungsnot hin oder her, aber so eine Küche bei einer Neuvermietung anzubieten? Hm, ja … es wird noch darüber nachgedacht.
Punkt 3 ist der schwierigste Part. Die Wände etc. oder wenn es um so genannte Schönheitsreparaturen und die Renovierung geht. Auch wenn das eigentlich Vermietersache ist (§ 535 Absatz I BGB), wird das gern und sogar rechtens per Mietvertrag dem Mieter übertragen. Sobald in dieser Klausel jedoch eine nicht zulässige Formulierung ist, ist diese in ihrer Gesamtheit nicht geltend. Und so etwas unzulässiges (laut Gerichtsurteilen) steht bei mir – die Decken müssen geweißt sein. Allgemein wäre eine Vorgabe wie in neutralem (megaschwammig) Farbton gehalten O.K., aber so sehe ich beste Voraussetzungen für eine Ungültigkeit, trotz geschwärzter Decken (bzw. einer Decke) und allgemein eher nicht als neutral eingestufter Farbgestaltung. Von Vermieterseite gab man sich zwar zunächst sehr siegessicher, aber auch unsicher, was die aktuelle Gesetzeslage betrifft. Und es wurde auch quasi (nicht so deutlich ausgedrückt) gleich gefragt, ob ich Krieg will oder zu Friedensverhandlungen bereit wäre. Reden kann man meinerseits immer und da müssen nicht gleich Anwälte am Start sein. Wenn ich einen Teil der Kaution abtrete und dadurch weniger Stress habe, wäre das für mich auch annehmbar.
Trotz allem haben wir uns ziemlich entspannt verabschiedet, es wurde sogar locker rumgeflachst. Die Entscheidung, wie es nun weiter geht, hängt jetzt vom Vermieter ab. Mal schauen, was dabei herauskommt.