Letztes Wochenende hatte ich ein etwas sonderbares Erlebnis. Man könnte es ohne Weiteres als massive Verletzung der Selbstbestimmung bezeichnen. Mehr oder weniger sind die Folgen immer noch wahrnehmbar. Zunächst zum Tathergang. Eine junge Frau, die ich kaum kannte (wir hatten uns einige Zeit zuvor mal kurz unterhalten), zog mich beiseite und wollte mir unbedingt etwas mitteilen. Sie griff in ihre Handtasche und sprühte mich unmittelbar ein. Kein Reizgas. Sondern ihr Lieblingsparfum. Und (schon im Akt der Handlung) meinte sie, dass ich das mögen würde. Sie hatte recht. Glücklicherweise für mich, aber vor allem für sie. Ansonsten wäre ich nicht nur wortwörtlich angestunken gewesen. Aber auch so war ich erst einmal „etwas” perplex. Und dann, als mich das Ergebnis dieses Übergriffs etwas milder stimmte, habe ich ihr aber zumindest noch mal sehr deutlich gesagt, dass so etwas gar nicht dufte ist geht. Jetzt im Nachhinein (den Duft rieche ich teilweise immer noch und an diesem Abend war es mein ständiger Begleiter) frage ich mich, inwieweit so eine Aktion eigentlich strafrechtlich relevant ist. Rein theoretisch. Also wenn das praktische Resultat eben nicht subjektiv als positiv wahrgenommen worden wäre. Ist dies dann schon Körperverletzung? Bzw. ist das de jure nach § 223 eine körperliche Misshandlung? Aber O.K., nach den Gegebenheiten buche ich das einfach unter als etwas nicht ganz so alltägliches Erlebnis ab. (Falls so etwas üblich sein sollte, dann ist es aus meiner Sicht dennoch mehr als fragwürdig.)
7 Kommentare zu Olfaktorische Attacke
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Gute Frage.
Vielleicht Nötigung? Oder Belästigung? Eine Körperverletzung kann ich mir ohne sichtbare Verletzung nicht vorstellen.
Allerdings kann ich mir auch vieles bei Gericht nicht vorstellen. 😉
Es gibt ja auch Leute, die auf Duftstoffe allergisch reagieren. Gerade Duftstoffe sind bekannt für ihr allergisches Potential. Da kann sowas schnell mal tatsächlich zur Körperverletzung werden. Ich finde sowas ziemlich unüberlegt, wenn nicht sogar dumm. Das erinnert mich ein bißchen an die Übergriffe damals in der Schule, die mit der in der DDR beliebten Vietnamsalbe geschahen. Schnell wurde einem das Zeug mal ans Auge geschmiert (allerdings ohne gute Absichten und weniger gut riechend) und es brannte wie Hölle. Das Auge war dann für den halben Tag Matsch.
Bei so etwas hätte ich vermutet, dass man danach nahe am Erblinden ist. Das finde ich auf jeden Fall viel heftiger.
Es kommt wohl auf den Grad der Vertrautheit mit der Übertreterin an:
Ist es eine sehr gute Freundin, dann wird Vergebung leicht fallen. Man kennt sich, man vergibt sich
Ist es – wie im vorliegenden Fall – eine eher flüchtige Bekannte, so ist es ein nicht zu duldender Übergriff. Den sollte man sich verbitten, selbst wenn es sich letztlich als tolerierbarer Wohlgeruch herausstellte.
Es hätte ja sein können, dass Sie etwas vorgehabt hätten, bei dem ein allzu bemerkbarer Duft nicht angemessen gewesen wäre.
(So viele Konjunktive! Es bleibt eine Grenzübertretung)
Das riecht nach einer anrüchigen Tat mit Gschmäckle.
Zurückschlagen würde mit Sicherheit als Notwehr angesehen.
Mir ist erst im Nachhinein eingefallen, dass mir schon mal jemand auf sehr seltsame Weise nahe getreten ist. Da handelte es sich allerdings um Fleisch.