Wenn man eine nukleare Explosion verursacht, kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Wie lange das beim Bloggen ist, ist nicht im Strafgesetzbuch vermerkt. Es wird sich dabei aber auf jeden Fall um eine schwerwiegendere Straftat handeln (auch wenn ich für Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB plädiere), denn fünf Jahre sind nun schon abgesessen und es sieht gar nicht danach aus, als ob ein Ende absehbar wäre. Für die vielfältige Mittäterschaft möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.