Zufällig wurde ich wieder an eine DDR-Serie erinnert: Der Staatsanwalt hat das Wort. Und ich habe mir eine Folge, Der Fall Petra Hansen von 1979, angesehen. Eine junge Frau liebt es auszugehen und wilde Partys zu feiern – die Arbeit ist oft vernachlässigte Nebensache.
In der DDR bestand eine Arbeitspflicht. Arbeitslose (und demzufolge Arbeitslosengeld) gab es nicht, Vollbeschäftigung wurde proklamiert, auch wenn es oftmals aus Materialmangel oder auch durch Überbelegung nichts zu tun gab.
Ebenfalls 1979 wurde der § 249 StGB der DDR (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten) geändert bzw. ergänzt: (5) Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden. Und so ging es in dieser Folge auch nicht zufällig um Arbeitsplatzbindung. Nach § 249 wurde ein Arbeitsplatz zugewiesen, den man nicht einfach kündigen konnte, auch wenn man woanders arbeiten wollte. Unvorstellbar heutzutage und so gab es auch in den Kommentaren zu der Folge Fragen, was das eigentlich bedeutet. Neben vieler nostalgischer Dankbarkeit für das Posten der Folge, gab es auch insgesamt einiges Unverständnis mangels an Unkenntnis des § 249 (der durchaus keine reine Erfindung der DDR-Gesetzgebung ist, sondern schon einen historischen Kontext im preußischen Strafgesetzbuch von 1851 hat), warum so etwas wie „Arbeitsbummelei” ein Straftatbestand ist. Aber auch Querverweise, dass es heutzutage ja auch nicht anders wäre, nur dass nicht Knast droht, sondern alles auf finanzieller Ebene geregelt wird.
Ein Vergleich, der ziemlich hinkt, denn eine Gefängnisstrafe ist doch noch etwas ganz anderes als „nur” finanzielle Nachteile. Und der Paragraph wurde auch gezielt dazu eingesetzt, um politische Gegner oder auch nur kritische Bürger sowie alle, die nicht in das realsozialistische Weltbild passten zu kriminalisieren.
Trotzdem ist der Vergleich nicht ganz so verkehrt, wenn es darum geht, mit welchem Druck Arbeitsleistung dort damals und heutzutage eingefordert wird. Inzwischen macht sich aber doch ein gesellschaftlicher Umbruch bemerkbar. Es wird zunehmend auf eine eine Work-Life-Balance geachtet, auch wenn davon viele Arbeitnehmer nur träumen können und die meist jungen Menschen, die darauf Wert legen, als arbeitsscheues Pack beschimpft werden. Dabei geht es hierbei ja gar nicht darum, dass jegliche Arbeit verweigert wird, sondern nur, dass auch ausreichend Platz und Vereinbarkeit mit dem Leben jenseits von Arbeit vorhanden ist. Erwerbsmäßige Arbeit ist nur ein Teil des Lebens und nicht Sinn von diesem. Sicher verschwimmen dort (als auch im nicht kommerziellen Bereich wie Ehrenamt etc.) die Grenzen auch im positiven Sinne, aber der Raum jenseits davon sollte immer vorhanden sein.
Beim Schreiben dieses Beitrags, fiel mir auch wieder ein Buch ein, das ich schon lange mal lesen wollte: „Das Recht auf Faulheit” von Paul Lafargue aus dem Jahre 1880. Es scheint mir immer noch sehr aktuell zu sein.